Tipps

Fragen rund um den Kauf oder Verkauf einer Immobilie mit unseren Antworten und Empfehlungen für einen reibungslosen Ablauf.

Ich kaufe eine Immobilie

Vom Traum zur Wirklichkeit – Die eigenen vier Wände sind in der Wunschliste der Österreicher nach wie vor ganz oben zu finden. Mit Hilfe des Immobilientreuhänders vermeiden Sie bei der Verwirklichung Ihres Traumes unliebsame Überraschungen.

Der Kauf einer Wohnung ist meist eine längerfristige Entscheidung und kann ein bedeutender Einschnitt ins Haushaltsbudget sein. Der Immobilientreuhänder unterstützt Sie nach Ihren Wünschen bei der Suche nach dem passenden Objekt, informiert Sie über auch über Finanzierungsmöglichkeiten und lenkt Sie durch den Paragrafendschungel.

Vom Traum zur Wirklichkeit – Je detaillierter Sie den Immobilientreuhänder über Ihre Wünsche und Bedürfnisse informieren, desto besser kann er für Sie arbeiten.

Das sollten Sie dabei beachten:

Wie viel Platz brauchen Sie tatsächlich zum Wohnen?
Wie soll die Raumaufteilung aussehen? (Balkon, Terrasse, Garagenabstellplatz, etc.)
Was steht auf Ihrer Wunschliste?
Was ist Ihre bevorzugte Wohngegend?
Welche Anforderungen haben Sie an die Infrastruktur in Ihrer neuen Umgebung?
Sind Sie bereit auch selbst zu renovieren oder bevorzugen Sie die bezugsfertige Immobilie?

Was können Sie sich leisten?
Welche Finanzierungsform ist für Sie die Beste?

Die Immobilie im Visier.

Sofern Ihr Immobilientreuhänder dies nicht schon für Sie erledigt hat. Nur so erfahren Sie, wem die Immobilie wirklich gehört, ob es Pfand- oder Mietrechte oder ein Veräußerungs- bzw. Belastungsverbot gibt.

... zu unterschiedlichen Tageszeiten und an verschiedenen Wochentagen.

Ist die Elektrik in Ordnung?
In welcher Verfassung sind Fenster und Therme?
Vergessen Sie auch nicht, den Zustand des Hauses zu berücksichtigen: Als Wohnungseigentümer sind Sie verpflichtet, an Sanierungsmaßnahmen des Hauses mitzuzahlen!

Jetzt wird's konkret!

Im Kaufvertrag müssen die Namen der Vertragspartner und die genaue Bezeichnung der Liegenschaft sowie allfällige Rechte angeführt sein. Wird vom Verkäufer ein bestimmter Zustand der Wohnung versprochen, sollte auch diese Zusicherung im Kaufvertrag stehen. Legen Sie gegebenenfalls eine Inventarliste bei.

Nützt der Verkäufer die Wohnung noch selbst, legen Sie einen Termin für den Auszug fest. Für den Fall, dass der Termin nicht eingehalten wird, ist es ratsam, eine Vertragsstrafe zu vereinbaren. Legen Sie fest, ob die Liegenschaft mit eingetragenen Pfandrechten oder lastenfrei erworben wird. Klären Sie frühzeitig ab, ob Sie zum Beispiel geförderte Darlehen übernehmen können (Erfüllung der Förderungskriterien). Angeführt werden müssen übrigens auch andere Lasten und Verbindlichkeiten, die der Käufer übernehmen soll.

Geben Sie auch genau an, wie Sie die Kaufsumme aufbringen wollen und bis wann der Kaufpreis beim Treuhänder einlangt. Legen Sie fest, unter welchen Bedingungen der Treuhänder den erlegten Kaufpreis an den Verkäufer auszahlen darf.

Als Treuhänder fungieren in der Regel Rechtsanwälte und Notare. Eine Treuhandvereinbarung wird meist in den Kaufpreis mit aufgenommen, sie kann aber auch gesondert getroffen werden. Ihr Immobilientreuhänder berät Sie auch bei diesen Fragen kompetent.

Vor dem Verkauf – worauf es ankommt

Wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus verkaufen wollen, sollten Sie genau so sorgfältig vorgehen wie bei einem Immobilienkauf. Der Käufer verpflichtet sich bei diesem Rechtsgeschäft, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen, der Verkäufer wiederum übergibt und übereignet die Immobilie.

Der Immobilientreuhänder Ihres Vertrauens steht Ihnen beim Verkauf Ihrer Immobilie sowie bei der Suche nach einer neuen Wohnung gerne mit Know-How sowie Rat und Tat zur Seite.

Damit der Verkauf reibungslos über die Bühne geht, sollten Sie ein paar Tipps beherzigen:

1. Einen Alleinvermittlungsauftrag
das heißt, nur ein Immobilientreuhänder ist dazu befugt, das Objekt innerhalb eines bestimmten Zeitraums (z. B. drei oder sechs Monate) zu verwerten. Bei dieser Variante ist er gesetzlich dazu verpflichtet, sich nach allen Kräften (u.a. durch bestmögliche Bewerbung und Vermarktung) um einen Vermittlungserfolg zu bemühen.

2. Ein allgemeiner Auftrag
bei dem Sie mehrere Immobilientreuhänder mit dem Verkauf beauftragen. Der Auftrag besagt allerdings nur, dass diese Makler die Immobilie anbieten dürfen. Achtung: Bei dieser Variante sind die involvierten Makler nicht dazu verpflichtet, irgendetwas für die Verwertung der Immobilie zu tun.

... dass Sie alle wichtigen Informationen über die Wohnung (Pläne, Ausstattung, Betriebskosten, Rückzahlung von Darlehen, Infrastruktur etc.) bei der Hand haben. Der Immobilientreuhänder und der Käufer werden es Ihnen danken.

... ob Sie vor dem Verkauf noch kleinere Renovierungsarbeiten erledigen wollen?
Wie zum Beispiel Ausmalen, Parkettboden abschleifen, etc. Die Immobilie hinterlässt beim Kaufinteressenten dann vielleicht gleich einen noch besseren Eindruck.

Sonst müssen Sie damit rechnen, darauf zumindest für einige Zeit sitzen zu bleiben. Der Immobilientreuhänder unterstützt Sie dabei, den marktüblichen Preis festzulegen und die Wohnung zum besten Preis zu verkaufen.

Möglicherweise kann es aber für Sie von Vorteil sein, schon im Vorfeld ein Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft einzuholen. Wenden Sie sich diesbezüglich an den Immobilientreuhänder oder an einen Sachverständigen.

Abhängig von Ihrer jeweiligen persönlichen Ausgangssituation und den wirtschaftlichen Plänen kann eventuell auch eine vorübergehende Vermietung sinnvoll sein. Ihr Immobilientreuhänder berät Sie bei der Entscheidung.

... dass das Angebot dem breitestmöglichen Interessentenkreis bekannt wird. Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Immobilienmakler genau, wann, wo und wie Sie Ihre Verkaufsabsichten publik machen. Auch hierbei berät Sie Ihr Immobilientreuhänder optimal.

Im Normalfall stellt der Käufer über den Immobilientreuhänder ein Anbot mit den wesentlichen Vertragspunkten. Nimmt der Verkäufer dieses Anbot an, kommt der Vertrag zustande. Und zwar bereits dann, wenn sich Käufer und Verkäufer über Kaufgegenstand und Kaufpreis geeinigt haben. Da die Eigentumsbegründung durch den Käufer aber durch die grundbücherliche Einverleibung des Kaufvertrages erfolgt und Grundbuchsangelegenheiten schriftlich erfolgen müssen, muss ein Immobilienkaufvertrag immer schriftlich abgeschlossen werden.

... dass der Kaufvertrag, der beglaubigt zu unterfertigen ist, auch wirklich auf die jeweilige Immobilie und Situation abgestimmt ist. Wichtigste Vertragsinhalte sind neben den Parteien und dem Kaufpreis zumindest Titel, die Art und Weise des Kaufs und der Übergabe sowie eine Aufsandungserklärung für das Grundbuchsgericht.