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Mietvertragsgebühr

Seit dem 11.11.2017 sind Wohnungsmietverträge von der Mietvertragsgebühr befreit.

Wohnräume sind Gebäude oder Gebäudeteile, die überwiegend Wohnzwecken dienen, einschließlich sonstiger selbständiger Räume und anderer Teile der Liegenschaft (wie Keller- und Dachbodenräume, Abstellplätze und Hausgärten, die typischerweise Wohnräumen zugeordnet sind).

Geschäftsraummieten

Geschäftsraummieten unterliegen jedoch weiterhin der Gebührenpflicht. 

Die Gebühr ist vom Bestandgeber (Vermieter) selbst zu berechnen und bis zum 15. Tag des dem Entstehen der Gebührenschuld (=grundsätzlich der Tag der Vertragsunterzeichnung) zweitfolgenden Monats an das Finanzamt Österreich zu entrichten.

Die Höhe der Gebühr bei Miet- und Pachtverträgen bei Geschäftsräumen bemisst sich nach der Höhe des vereinbarten Entgeltes und der Dauer des Vertrages und beträgt allgemein 1% des Wertes.

Bildquellen: Sofern nichts anderes angegeben alle Abbildungen © Shutterstock
Berechnungsbeispiele: Wirtschaftskammer Österreich (wko.at)

Artikelinfo

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