Was kann das Grundbuch?
Das Grundbuch ist die Sichtbarmachung von Rechten und Lasten an Grund und Boden und wird von den Bezirksgerichten geführt.
Einsicht ins Grundbuch kann jedermann nehmen. Dazu ist ein Gang auf das zuständige Bezirksgericht oder ein entsprechender Zugang via Internet erforderlich.
Die Grundbuchseinlage (Grundbuchsauszug) besteht aus dem
- A-Blatt (Gutbestandsblatt)
- B-Blatt (Eigentumsblatt)
- C-Blatt (Lastenblatt)
Im A-Blatt finden Sie:
- Bezeichnung der Liegenschaft samt Grundstücken
- Benützungsart
- Dienstbarkeiten in Herrschender Stellung
- Denkmalschutz
- Zu- und Abschreibungen infolge Grundstücksteilung
Im B-Blatt finden Sie:
- Eigentumsverhältnisse der jeweiligen Liegenschaft
- Sachwalter
- Minderjährigkeit
Im C-Blatt finden Sie:
- die mit dem Eigentum verbundenen Belastungen, insbesondere
- Pfandrechte
- Dienstbarkeiten in dienender Stellung
- Reallasten
- Belastungs- und Veräußerungsverbote
- Vor- bzw. Wiederkaufsrechte
- verbücherte Bestandrechte
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Artikelinfo
Kategorie:
Wissen
Thema/Themen:
Eigentum, Kauf
Erstellt am:
10.01.2023
Autor:
Mario Haberreiter, MSc
Lesezeit:
00:39 Min.