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Was kann das Grundbuch?

Das Grundbuch ist die Sichtbarmachung von Rechten und Lasten an Grund und Boden und wird von den Bezirksgerichten geführt.

Einsicht ins Grundbuch kann jedermann nehmen. Dazu ist ein Gang auf das zuständige Bezirksgericht oder ein entsprechender Zugang via Internet erforderlich.

Die Grundbuchseinlage (Grundbuchsauszug) besteht aus dem

  • A-Blatt (Gutbestandsblatt)
  • B-Blatt (Eigentumsblatt)
  • C-Blatt (Lastenblatt)

Im A-Blatt finden Sie:

  • Bezeichnung der Liegenschaft samt Grundstücken
  • Benützungsart
  • Dienstbarkeiten in Herrschender Stellung
  • Denkmalschutz
  • Zu- und Abschreibungen infolge Grundstücksteilung

Im B-Blatt finden Sie:

  • Eigentumsverhältnisse der jeweiligen Liegenschaft
  • Sachwalter
  • Minderjährigkeit

Im C-Blatt finden Sie:

  • die mit dem Eigentum verbundenen Belastungen, insbesondere
  • Pfandrechte
  • Dienstbarkeiten in dienender Stellung
  • Reallasten
  • Belastungs- und Veräußerungsverbote
  • Vor- bzw. Wiederkaufsrechte
  • verbücherte Bestandrechte

 

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